Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB)

I. Allgemeines

Die nachfolgenden Geschäftsbedingungen sind für alle Rechtsgeschäfte zwischen Archivstore als Lagerhalter und dem Auftraggeber als Einlagerer rechtsverbindlich. Von diesen AGB abweichende Bedingungen des Einlagerers erkennt Archivstore nur nach vorheriger ausdrücklicher schriftlicher Zustimmung an. Nebenabreden, Änderungen und Ergänzungen bedürfen zu ihrer Wirksamkeit der Schriftform. Archivstore führt unter Wahrung der Interessen des Auftraggebers seine Verpflichtungen mit der branchenüblichen Sorgfalt aus.

 

II. Angebot

Bei den Angeboten handelt es sich um unverbindliche Aufforderungen an den möglichen Auftraggeber, einen Antrag auf Einlagerung und/oder Transport und/oder Auslagerung und/oder Digitalisierung und/oder Vernichtung von Lagergut abzugeben.

Angaben des Auftraggebers, wie z.B. Maße, Gewicht, Qualität, Farbangaben, Gütezusicherung, Beschriftung in Angeboten aller Art sind für Archivstore grundsätzlich verbindlich.

 

III. Vertragsschluss, Kündigung

Der Vertrag ist geschlossen mit ausdrücklicher Annahme des Antrages durch Archivstore.

Eine vorzeitige Kündigung des Vertrages ist ausgeschlossen. Das Recht der außerordentlichen Kündigung bleibt für beide Vertragsparteien unberührt. Der Auftraggeber verpflichtet sich, Archivstore etweige Adressenänderungen unverzüglich mitzuteilen. Er kann sich nicht auf den fehlenden Zugang von Mitteilungen berufen, die der Lagerhalter an die letzte bekannte Anschrift gesandt hat.

Der Auftraggeber erklärt mit Vertragsschluss seine Zustimmung zur elektronischen Speicherung seiner Daten. Archivstore verpflichtet sich, diese entsprechen den Regelungen des Bundesdatenschutzgesetzes zu behandeln und nicht an Dritte weiterzugeben.

 

IV. Leistungsspektrum Einlagerung

Bei Einlagerung wird ein Verzeichnis über die einzulagernden Güter erstellt. Die Güter werden fortlaufend nummeriert, Behältnisse werden stückzahlmäßig erfasst. Das Verzeichnis ist Teil des Lagervertrages. Der Auftraggeber hat das Recht, bei der Erstellung des Verzeichnisses anwesend zu sein oder den Entwurf des Verzeichnisses selbst zu erstellen; er ist verpflichtet, das Lagerverzeichnis auf Richtigkeit und Vollständigkeit zu überprüfen und zu unterzeichnen.

Der Der Auftraggeber erhält eine Ausfertigung des Lagervertrages einschließlich des Lagerverzeichnisses.

Die Lagerung erfolgt in geeigneten betriebseigenen oder fremden Lagerräumen. Der Auftraggeber ist berechtigt, in Abstimmung mit dem Lagerhalter während der Geschäftszeiten die Lagerräume unter Vorlage des Vertrages zu besichtigen oder Besichtigen zu lassen. Einwände oder Beanstandungen gegen die Unterbringung des Gutes oder gegen die Wahl des Lagerraumes muss er unverzüglich vorbringen. Macht er von dem Besichtigungsrecht keinen Gebrauch, so verwirkt er sein Recht, Einwendungen gegen die Art und Weise der Lagerung zu erheben. Archivstore hat wegen der gesamten Lagerkosten ein gesetzliches Pfandrecht am eingelagerten Gut (§ 421 HGB).

Archivstore verpackt und kennzeichnet das Lagergut und erteilt ggf. Auskünfte über die Art des Lagergutes (§ 468 HGB). Er ist verpflichtet, das Lagerverzeichnis hinsichtlich der eingelagerten Güter auf Richtigkeit und Vollständigkeit zu überprüfen und zu unterzeichnen.

 

V. Leistungsspektrum Transport

Jeder von Archivstore durchgeführte Transport des Lagergutes erfolgt auf Gefahr des Kunden. Der Gefahrübergang beginnt mit Übernahme des Lagergutes an den Frachtführer oder Spediteur respektive Übergabe des Lagergutes an den Frachtführer oder Spediteur. Das Lagergut wird verpackt oder branchenüblich versendet. Die Verpackung wird zum Selbstkostenpreis berechnet. Rücknahme und Rückvergütung von Verpackung erfolgt nur nach besonderer Vereinbarung. 

 

VI. Leistungsspektrum Auslagerung

Archivstore ist als Lagerhalter berechtigt, das Lagergut gegen Vorlage des Lagervertrages mit Verzeichnis oder einem auf dem Verzeichnis enthaltenen entsprechenden Abschreibungsvermerk auszuhändigen.

Archivstore ist befugt, aber nicht verpflichtet, die Legitimation desjenigen zu prüfen, der den Lagervertrag vorlegt.

Der Auftraggeber ist verpflichtet, bei Auslieferung des Lagergutes den Lagervertrag mit Verzeichnis zurückzugeben und ein schriftliches Empfangsbekenntnis zu erteilen.

 

VII. Leistungsspektrum Digitalisierung, elektronische Daten und Datenversand

Digitalisierung ist die elektronische bildliche Darstellung der Dokumente des Auftraggebers. Die Dokumente werden durch Archivstore so wie sie sind digitalisiert. Der Auftraggeber ist verantwortlich für eine digitalisierungswürdige Qualität der Originaldokumente. Der Auftraggeber erhält von Archivstore eine Lesesoftware zur Darstellung der digitalisierten Dokumente.

 

VIII. Leistungsspektrum Akten- und Datenträgervernichtung

Die Träger von Schützenswerten Informationen werden durch Zerstören für Jedermann unleserlich gemacht. Alle anderen Teile des Lagergutes werden ohne vorherige Vernichtung dem Recycling zugeführt. Die Vernichtung erfolgt nach den Bestimmungen des Bundesdatenschutzgesetzes.

Für die durchgeführte Vernichtung erhält der Kunde einen entsprechenden Vernichtungsnachweis. Erlöse aus dem Verkauf des Recyclingmaterials sind bereits zur Deckung der Recyclingkosten eingerechnet.

 

IX. Lagergeld/Preise

Archivstore erteilt dem Kunden zu Beginn der Einlagerung eine Rechnung über die Höhe und Fälligkeit des Lagergeldes, einschließlich der Vergütung für Nebenleistungen, Versicherungsprämien und dergleichen.

Die Kosten der Einlagerung, der Lagerbesuche, Teilen-und -auslagerungen und der späteren Auslagerung werden besonders berechnet, sofern keine sonstige Vereinbarung getroffen wurde.

Die Lagerpreise gelten ab/bis Lager einschließlich Verpackung.Es handelt sich um Nettopreise, also zuzüglich der jeweils geltenden gesetzlichen Umsatzsteuer.

Bei Vertragsabschluss nicht vorhersehbare Aufwendungen sind durch den Auftraggeber zusätzlich zu vergüten. Gleiches gilt, wenn der Leistungsumfang durch den Auftraggeber nach Vertragsabschluss erweitert wird. Sofern vertraglich nicht anders geregelt, handelt es sich um Euro-Beträge.

Der Auftraggeber verpflichtet sich, das vereinbarte monatliche Lagergeld im Voraus bis zum 3. Werktag eines jeden Monats an Archivstore zu zahlen. Das Lagergeld für die Folgemonate ist auch ohne besondere Rechnungserteilung zum jeweiligen Monatsbeginn fällig.

Wegen der gesamten Lagerkosten hat Archivstore ein gesetzlichen Pfandrecht am eingelagerten Gut (§ 421 HGB).

 

X. Mängelhaftung und Mängelrügen

Der Auftraggeber ist verpflichtet, alle offensichtlichen Mängel am Tag nach der Übergabe, verdeckte Mängel innerhalb von 14 Kalendertagen nach Annahme des Lagergutes (Eingang bei Archivstore) schriftlich anzuzeigen und innerhalb von weiteren 14 Kalendertagen nachzuweisen (Eingang bei Archivstore), dass diese Schäden während der dem Lagerhalter obliegenden Lagerung oder Behandlung des Lagergutes entstanden sind. Mit Ablauf dieser Ausschlussfristen erlöschen alle Ansprüche gegen den Lagerhalter, es sei denn, dass längere Fristen im Vertrag vereinbart wurden.

Der Auftraggeber ist verpflichtet, seine transportempfindlichen Güter (im Besonderen elektronische Datenträger) fachgerecht zu sichern. Eine Überprüfung durch Archivstore erfolgt nicht.

Archivstore haftet für Schäden, die durch Verlust oder Beschädigung des Gutes in der Zeit von der Übernahme zur Lagerung bis zur Auslieferung entstehen, es sei denn, dass Schaden durch die Sorgfalt eines ordentlichen Kaufmanns nicht abgewendet werden konnte.

Archivstore haftet nicht für Schäden, entstanden infolge höherer Gewalt, durch Verschulden des Auftraggebers oder seines Bevollmächtigten, durch Krieg oder kriegsähnliche Ereignisse sowie Verfügungen von hoher Hand, insbesondere durch Beschlagnahme, sowie durch Kernenergie und radioaktive Stoffe.

Archivstore haftet nicht für Verluste oder Beschädigungen des in Behältern aller Art befindlichen Lagergutes, sofern es der Lagerhalter nicht ein- oder ausgepackt hat; es sei denn, der Auftraggeber weist nach, dass der Schaden durch Behandlung des Lagerhalters eingetreten ist.

Der Auftraggeber gibt den Wert des Lagergutes bei Abschluss des Lagervertrages an. Archivstore berechtigt, die Entschädigung in Geld zu leisten.

Sämtliche Haftungsbeschränkungen und -ausschlüsse finden ungeachtet des Rechtsgrundes auf alle Ersatzansprüche Anwendung.

 

XI. Zahlung

Alle Leistungen sind- soweit nicht anders vereinbart – sofort mit dem Datum der Anlieferung zahlbar. Verzugszinsen werden in Höhe von 8% über dem Basiszinssatz der Europäischen Zentralbank erhoben. Skonto wird nicht gewährt.

 

XII. Erfüllungsort, Gerichtsstand

Erfüllungsort ist Neunkirchen Saarland. Es gilt ausschließlich das Recht der Bundesrepublik Deutschland

 

XIII. Salvatorische Klausel

Bei Unwirksamkeit einer Bestimmung dieses Vertrages bleiben die übrigen Vertragsbestimmungen gleichwohl wirksam. Die Vertragsparteien verpflichten sich, die unwirksame Vertragsbestimmung
nach Treu und Glauben durch eine derartige Bestimmung zu ersetzen, die dem Zweck der unwirksamen Vertragsbestimmung am nächsten kommt.

 

XIV. Schlussbestimmungen

Änderungen und/oder Ergänzungen sowie Nebenabreden zum Vertrag und/oder zu den Allgemeinen Geschäftsbedingungen bedürfen zu ihrer Rechtswirksamkeit der Schriftform. Dieses Formerfordernis kann wedermündlich noch stillschweigend aufgehoben bzw. außer Kraft gesetzt werden.

Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB)
der Fa. Archivstore Stand: 01.12.2010

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